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Neufassung der Rechtsverordnung des Landes

Maßnahmen verlängert bis einschließlich 3. Mai

Das Saarland hat die Bekämpfung der Corona-Pandemie in einer neuen Rechtsverordnung geregelt. Die Verordnung ersetzt die bisherigen Verfügungen zu dem Thema und verlängert die Maßnahmen bis einschließlich 3. Mai.

Die Neufassung der Rechtsverordnung vom 17. April finden Sie unter
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-04-17.html

 

Kategorie: Rathaus

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