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Neue Verordnung des Landes zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus

Meldepflichten für Bürger/-innen und Arbeitgeber/-innen

Mit der neuen Verordnung vom 08.04.2020 werden aus dem Ausland ein- oder rückreisende Personen verpflichtet, sich auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben.
 Außerdem ist unverzüglich die für den Wohnsitz zuständige Ortspolizeibehörde zu unterrichten. Diese hat die Einhaltung der verordneten Quarantänemaßnahmen zu überwachen.

Die Stadtverwaltung bittet entsprechende Mitteilungen per Email zu senden an: ordnungsamt(at)neunkirchen.de oder per FAX an (06821) 202-282.


Eine telefonische Mitteilung ist nicht möglich.

Die Nachricht muss folgende Daten enthalten: Vorname/n und Name/n der Person, Datum der Ein-/ Wiedereinreise, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) sowie die Anzahl der im gleichen Haushalt lebenden Personen. Außerdem ist das Vorliegen oder spätere Auftreten von Symptomen einer Erkältungskrankheit mitzuteilen.


Eine vergleichbare Verpflichtung trifft auch Arbeitsgeber und Arbeitgeberinnen, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen. Hier ist die Arbeitsaufnahme per Email an ordnungsamt(at)neunkirchen.de oder per FAX an (06821) 202-282 anzuzeigen. Dabei sind die Zahl der Saisonarbeitskräfte und die am Ort der Unterbringung sowie der Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach der Einreise getroffenen betrieblichen Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung zu dokumentieren.


Verstöße gegen diese Meldepflichten können mit einer Geldbuße bis zu 25.000€ geahndet werden. Darüber hinaus kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wer vorsätzlich handelt und dadurch die Krankheit COVID-19 oder das Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet.

Weitere Informationen stehen unter
https://corona.saarland.de/DE/service/medieninfos/_documents/pm_2020-04-09-ein-rueckreisen.html

Die gesamte Verordnung findet sich unter
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/quarantaene-einreisende.html

Kategorie: Rathaus

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