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Keller ist keine Wohnung

Illegale Nutzung von Kellerräumen

Aus gegebenem Anlass weist die Untere Bauaufsichtsbehörde darauf hin, dass die nicht genehmigte Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken und die nicht genehmigte Nutzung von Garagen als Werkstätten unzulässig sind.

Hintergrund hierzu waren mehrere Anwesen, in denen Menschen in Kellerräumen unter Erdgleiche untergebracht waren – ohne Fenster, teilweise mit Matratzen auf dem Kellerboden, mit unzureichendem ersten und fehlendem zweiten Rettungsweg. Zudem gab es auch Fälle der Bodenverunreinigung durch illegale Nutzung von Garagen und Grundstücken zu Reparaturzwecken.

Wenn diese Fälle der nicht genehmigten Nutzung bekannt werden, kann dies zu einer sofortigen Nutzungsuntersagung durch das Bauordnungsamt führen. Denn eine baurechtlich illegale Nutzung von Gebäuden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis 250.000 € geahndet werden.

Weitere Informationen hierzu erteilt das Bauordnungsamt unter Tel. (06821) 202-523.

Kategorie: Bauen & Wohnen

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