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Laub-Alarm

So schön es ist, das bunte Herbstlaub: So bald es in größeren Mengen auf den Gehwegen und Straßen landet, muss es geräumt werden. Dazu sind alle Anlieger laut Straßenreinigungssatzung der Kreisstadt Neunkirchen rechtlich verpflichtet.

„Gereinigt werden muss so oft wie nötig“, darauf weist Christian Schicke von der Abteilung Bau- und Friedhofsverwaltung aus aktuellem Anlass hin. Generell besteht die Pflicht, Bürgersteige und Gehwege regelmäßig jeden Samstag und jeden Werktag vor gesetzlichen Feiertagen zu säubern (§ 4). Schicke warnt davor, das schleifen zu lassen. Geht doch - vor allem „in Kombination mit Regen und Frost“ - von den Blättern eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr aus. Dem gilt es vorzubeugen.

Kategorie: Bauen & Wohnen

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