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Änderungen beim Sperrabfall ab 2022

Eigentümer können kostenlose Sperrabfall-Abholungen ab 3. Januar vereinbaren – Mieter brauchen Vollmacht der Gebäudeeigentümer

Eigentümer einer Immobilie in Neunkirchen können ab Montag, 3. Januar, einen Termin für eine kostenlose Sperrabfall-Abfuhr beim Zentralen Betriebshof Neunkirchen (ZBN) vereinbaren. Nach einer Entscheidung des Entsorgungsverbands Saar (EVS) haben Immobilien-Eigentümer Anspruch auf mehrere kostenlose Abholungen pro Jahr.

Die Eigentümer können über eine Vollmacht diesen Anspruch auch an ihre Mieter abgeben. Wichtig ist in diesem Fall die Vollmacht über ein Formular schriftlich abzugeben. Die Regelung stellt sicher, dass pro Anwesen der Überblick über bereits in Anspruch genommene Abholungen für den EVS gegeben ist.

Die Anzahl der kostenlosen Abholungen richtet sich nach Größe und Anzahl der Abfallgefäße, die jeweils am Anwesen aufgestellt sind. Ist zum Beispiel eine 120- oder 240- Liter Tonne vorhanden, können zwei kostenlose Abholungen (jeweils bis zu vier Kubikmeter Sperrabfall) beantragt werden.

Hintergrund der Entscheidung des EVS ist es, die Abläufe auf den EVS Wertstoff-Zentren zu verbessern. In den Zentren ist künftig für Sperrabfall eine geringe Servicegebühr in Höhe von 2 Euro je angefangenem Kubikmeter zu zahlen. Die Entscheidung soll die Anliefersituation auf den EVS Wertstoff-Zentren entspannen und die Wartezeiten verkürzen.

Weitere Informationen zur Beantragung kostenloser Sperrabfall-Abholungen, eine umfassende Frage/Antwort-Liste und das Formular zur Bevollmächtigung stehen unter www.neunkirchen.de/umwelt-entsorgung im Internet.

Eigentümer oder Mieter mit einer Vollmacht wenden sich ab 3. Januar für die Sperrmüllabfuhr montags bis freitags, 8 bis 12 Uhr, an ZBN, Tel. (06821) 202-654, E-Mail betriebshof(at)neunkirchen.de, Fax (06821) 202-666.

Kategorie: Umwelt & Entsorgung

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