Die Mitteilung muss bis einschließlich Dienstag, 30. April, bei der Kreisstadt Neunkirchen eingegangen sein. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Abzugsmengen für das abgelaufene Jahr 2023 nicht mehr statt.
Das dafür zu verwendende Meldeformular findet sich auf der Internetseite der Kreisstadt Neunkirchen unter https://www.neunkirchen.de/steuern.
Für Rückfragen steht die Abteilung für Steuern des Kämmereiamtes per E-Mail an steuern@neunkirchen.de oder unter Tel. (06821) 202-318 zur Verfügung.