Die Neunkircher Innenstadt ist das Handels- und Dienstleistungszentrum der Kreisstadt. Um diese Funktion noch weiter zu stärken, verfügt die Stadt über ein städtebauliches Förderprogramm. Es unterstützt finanziell Existenzgründungen, Neuvermietungen und Renovierungen, die zu einer qualitativen Verbesserung des Geschäftsflächenangebotes führen. Gefördert werden dementsprechend Einzelpersonen, Personengesellschaften oder GmbH, die eine neue Niederlassung oder Zweigstelle eröffnen, sofern sie eine bisher leerstehende gewerbliche Fläche anmieten sowie die Renovierung gewerblich genutzter Räume. Die Förderung gilt nur für den Handels- und Dienstleistungssektor, ausgeschlossen sind Vergnügungs-, Spielstätten und ähnliche Einrichtungen. Berücksichtigt werden können nur Maßnahmen, die innerhalb des definierten Förder-gebietes durchgeführt werden, siehe beigefügter Plan. Nähere Auskünfte über die Voraussetzungen bzw. die Höhe der Förderung im konkreten Fall erteilt die Abteilung Bauverwaltung der Kreisstadt Neunkirchen, Wolfgang Weyrich, Tel. (06821) 202-614.