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Verkehrsregelungen am Rosenmontag

Am Montag, 20. Februar, findet in Neunkirchen nach zwei Jahren Pause wieder der traditionelle Rosenmontagsumzug statt. Die Aufstellung der Zugteilnehmerinnen und -teilnehmer erfolgt in der Herrmannstraße.

Zeichnung: Claus ZEB Zewe

Diese ist deshalb am Rosenmontag von 13 bis 14.30 Uhr für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt der Zugteilnehmerinnen und -teilnehmer erfolgt ausschließlich über die Spieser Höhe. Der Fastnachtsumzug zieht von der Scheib über die Zweibrücker Straße, Hohlstraße, Marktstraße, Oberer Markt, Hüttenbergstraße, Unterer Markt, Lutherstraße, Brückenstraße bis in die Lindenallee.

Die genannten Straßen sowie alle einmündenden Straßen werden ab 13 Uhr für die Dauer des Umzugs für den Verkehr gesperrt. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge abseits der Zugstrecke abzustellen. Dadurch soll nicht nur Platz für den Umzug und die Zuschauerinnen und Zuschauer geschaffen werden, sondern vielmehr Schäden an entlang der Zugstrecke abgestellten Fahrzeugen verhindert werden. Deshalb werden auf der Strecke abgestellte Fahrzeuge falls erforderlich auch abgeschleppt.

Um den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern ausreichend Parkraum zur Verfügung stellen zu können, werden am Rosenmontag Bereiche mit Parkscheibenregelung bzw. Parkscheinpflicht abseits der Zugstrecke durch die städtische Verkehrsüberwachung nicht kontrolliert. Diese können bereits ab Samstagabend, 18. Februar, 19 Uhr, zum Dauerparken genutzt werden.

Für den Buslinienverkehr werden Bedarfshaltestellen am Busbahnhof in der Gustav-Regler-Straße eingerichtet. Der Parkplatz Ecke Gasstraße/Wellesweilerstraße ist am Rosenmontag für die Busse der Umzugsteilnehmerinnen und -teilnehmer reserviert und wird deshalb bereits am Sonntagabend, 19. Februar, gesperrt.

Die Straßen werden unmittelbar nach dem Ende des Umzugs gereinigt. Die Kehrmaschinen fahren direkt im Anschluss an die letzten Teilnehmenden des Umzugs, sodass auch die letzten Straßenabschnitte gegen 18.30 Uhr wieder für den Verkehr freigegeben werden können. Die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden gebeten, bestehende Durchfahrtsverbote unbedingt zu beachten. Insbesondere bringt das Befahren noch nicht gereinigter Straßenabschnitte eine Gefährdung durch hochgeschleuderten Abfall mit sich, der auch Schäden am eigenen Fahrzeug verursachen kann.

Kategorie: Ordnungsamt

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