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Häufig gestellte Fragen

zum Thema Winterdienst

Was Sie über den Winterdienst der Kreisstadt Neunkirchen wissen sollten.

Wann ist der städtische Winterdienst unterwegs?


Der Arbeitstag des Einsatzleiters beginnt bereits um zwei Uhr nachts. Ab vier Uhr früh sind acht Streufahrzeuge für den Straßendienst und ab fünf Uhr sechs Schmalspurschlepper für die breiteren Geh- und Radwege für die Neunkircher Bürger im Räumeinsatz.
Rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu den Tagesrandzeiten und am Wochenende in Bereitschaft, um den Streudienst bereits vor und nach den regulären Dienstzeiten zu gewährleisten. Tagsüber werden je nach Witterungslage ab sechs Uhr bis zu 200 Personen eingesetzt.

Welche Straßen und Wege werden geräumt und gestreut?


Der Zentrale Betriebshof Neunkirchen (ZBN) räumt und streut die Straßen nach einer klar definierten Prioritätenliste. Zuerst müssen die Haupt- und Durchgangsstraßen sowie die öffentlichen Zufahrten zu Krankenhäusern, Polizei und Feuerwehren geräumt werden. Erst wenn diese Strecken – immerhin 230 Kilometer Fahrbahn – weitgehend schnee- und eisfrei sind, so dass sie gefahrlos befahren werden können, werden die übrigen Bereiche gereinigt. Priorität 2 haben dann die größeren Verbindungsstraßen und zum Schluss werden die kleineren Wohngebietsstraßen abgefahren. Die entsprechenden Räum- und Streupläne werden regelmäßig aktualisiert – z.B. werden Neubaugebiete eingefügt.
Auf öffentlichen Parkplätzen werden zunächst nur die Wege für die Fußgänger verkehrssicher gemacht. Besonders arbeitsintensiv gestaltet sich das Sichern öffentlicher Wege, Plätze, Treppen und Grundstücke, die größtenteils von Hand gestreut werden.



Was wird gestreut?


Pro Saison werden ca. 350 Tonnen Salz und 50.000 Liter Salzsole, die der Zentrale Betriebshof selbst herstellt, gestreut. Durch den verstärkten Einsatz von Salzsole, die effektiver als Salz ist, wird der Winterdienst umweltfreundlicher, da nur noch 35 Prozent der sonst üblichen Menge an Salz verbraucht werden. Zudem wird Splitt als abstumpfendes Mittel verwendet. 



Wann müssen Sie zur Schaufel greifen?


Der Winterdienst auf den Gehwegen, die vorwiegend der Erschließung von Grundstücken dienen, ist durch das Saarländische Straßengesetz (StrG) und die Satzung der Kreisstadt Neunkirchen über die Straßenreinigung geregelt. Demnach ist die Räum- und Streupflicht auf die Eigentümer der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. Eigentümer können diese Verpflichtung an den Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigten übertragen. So sind bei Schneefall Bürgersteige und Gehwege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einer Breite von mind. 1,50 m von Schnee freizuhalten. Im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe sind die Bürgersteige und Gehwege auf einer Breite von 1,50 m und einer Länge von jeweils 10 m auf jeder Seite des Haltestellenschildes zu räumen. Bei Straßen und Plätzen ohne Gehwege ist eine mindestens 1,50 m breite Gehbahn für den Fußgängerverkehr zu räumen.
Der anfallende Schnee darf jedoch nicht in den öffentlichen Straßenraum verbracht werden, sondern ist auf dem eigenen Grundstück zu lagern. Bei Schnee- und Eisglätte sind Gehwege in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr zur Sicherheit der Fußgänger mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Die Verwendung von Streusalzen und streusalzhaltigen Mitteln ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon gelten nur bei Glatteis und an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen).
Ebenso sind Schneeüberhänge und Eiszapfen an Gebäuden unverzüglich zu entfernen, sobald die Gefahr des Herabfallens in den öffentlichen Verkehrsraum besteht. Ist dies nicht möglich, muss die Gefahrenstelle abgesperrt und die Ortspolizeibehörde informiert werden.


Was Sie wissen sollten: Kommen Sie als Grundstücksbesitzer Ihren „Winterpflichten“ nicht nach, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, können Sie z.B. auf Schmerzensgeld verklagt werden. Auch eine Strafanzeige wegen Körperverletzung ist denkbar.




Ein Wort zum Schluss


Wir alle nutzen Straßen und Gehwege. Sicherheit und Sauberkeit sollten daher gewährleistet werden. Sowohl die Kreisstadt Neunkirchen als auch die Eigentümer sollten diesem Anspruch so gut es geht gerecht werden. Bei andauernden Schneefällen, insbesondere auch bei überfrierender Nässe ist dies eine Herkulesaufgabe, die nicht immer zur Zufriedenheit aller erledigt werden kann. Dafür bitten wir um Verständnis. Der ZBN gibt allerdings stets sein Möglichstes, um den Winterdienst nach Prioritäten zu gewährleisten. Tragen auch Sie Ihren Teil dazu bei! Räumen Sie die Bereiche in Ihrer Zuständigkeit und behindern Sie den städt. Räumdienst nicht durch Zuparken der Wohnstraßen oder Aufhäufen von Schnee auf der Straße und in der Rinne. Für den städtischen Winterdienst stehen Verkehrssicherheit und Umweltschutz im Vordergrund – aber wir versuchen auch im Sinne der bedachten Verwendung Ihrer Steuergelder, die Kosten so weit wie möglich zu minimieren. Denn das hilft uns allen. Helfen Sie mit!


Kategorie: Leben in Neunkirchen

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