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Neuer Hinweis auf Wertstoffcontainern

Aufkleber weisen auf Bußgelder hin

So Nicht! Müll abladen an den Containern wird geahndet.

An den Wertstoffcontainerplätzen werden ständig Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt, Elektrogeräte und ausgediente Einrichtungsgegenstände abgelegt. So werden die Containerstandorte für Anwohner und Passanten zu einem erheblichen Ärgernis. Der ZBN hat einen hohen Zeitaufwand, diese Plätze sauber zu halten. Sie müssen täglich gereinigt und die dabei anfallenden Massen von Müll und Unrat entsorgt werden.

Neue Aufkleber an den Wertstoffcontainern weisen darauf hin, dass das Ablegen von Müll jeglicher Art auf diesen Plätzen strengstens verboten ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Dies gilt auch für Wertstoffe, beispielsweise Flaschen, die auf den Glascontainern abgestellt werden, da dies zur Verschmutzung führt und die Leerung erschwert. Künftig werden die Containerplätze durch den kommunalen Ordnungsdienst verstärkt überwacht.

Der EVS als Betreiber hat den Leerungsrhythmus so festgelegt, dass möglichst zu jeder Zeit freie Kapazitäten bestehen. Allerdings kommt es vor, dass Container aufgrund von unkontrollierbaren Stoßzeiten voll sind. In diesem Fall wird darum gebeten, auf einen anderen Standort auszuweichen. Eine Liste aller Standplätze ist unter www.neunkirchen.de/wertstoffcontainer zu finden. Sollten überbefüllte Container mehrere Tage nicht geleert werden, bittet die Stadtverwaltung um Mitteilung, damit eine kurzfristige Leerung veranlasst wird unter Tel. (06821) 202-230.

Viele Materialien, die derzeit als wilder Müll an den Containerstandplätzen landen, können über das EVS Wertstoff-Zentrum, Grubenstraße 4, 66540 Neunkirchen-Heinitz, kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr entsorgt werden, zum Beispiel alte Elektrogeräte und Sperrmüll bis zwei Kubikmeter sogar kostenlos.

Infos: www.neunkirchen.de/wertstoff-Zentrum

Kategorie: Umwelt & Entsorgung

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