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Grabschmuck

Während der Vegetationszeit vom 1. April bis 14. Oktober ist es nicht gestattet, Grabschmuck, also Gestecke, Blumen und Kerzen, auf die Wiesengräber abzulegen. Auf diesen Gräbern wird das Gras regelmäßig gemäht, deshalb muss die Fläche frei bleiben.

Die Friedhofsverwaltung bittet, den Grabschmuck zu entfernen und in der Pflegezeit nicht mehr aufzustellen, damit Mäharbeiten ungehindert ausgeführt werden können. Für das Friedhofspersonal ist das Entfernen und Beseitigen des Grabschmuckes ein zusätzlicher Aufwand und erschwert die Pflege der Wiesengräber. Vorhandener Grabschmuck wird beseitigt und fachgerecht entsorgt.

Kategorie: Friedhöfe

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