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Handyparken ab sofort auch in Neunkirchen

Parkschein aufs Smartphone: Seit 1. Juni ist auch in Neunkirchen das bargeldlose Bezahlen der Parkgebühren möglich.

Foto: smartparking Plattform e.V.

Wie beim klassischen Parkschein sind die ersten zwanzig Minuten gebührenfrei. Bei einer Parkdauer von 21 Minuten beträgt die Gebühr fünfzehn Cent. Ab der 22. Minute wird bis zum Erreichen der am jeweiligen Parkplatz gültigen Höchstparkdauer eine Gebühr von einem Cent je Minute erhoben. Für eine Parkzeit von einer Stunde fallen 54 Cent, für drei Stunden 1,74 Euro an. Auf Parkplätzen, die eine Höchstparkdauer von zwölf Stunden zulassen, beträgt die Höchstgebühr drei Euro. Dies gilt für alle durch die Kreisstadt Neunkirchen bewirtschafteten Parkmöglichkeiten.

Da sich die Stadt für das betreiberoffene Modell des smartparking Plattform e.V. entschieden hat, können Kundinnen und Kunden aller großen Anbieter den neuen Service sofort nutzen: Egal, ob die App von EasyPark, paybyphone, mobilet, yellowprick, Parkster oder PARCO auf das Handy geladen wurde, bargeldloses Parken ist problemlos möglich, teilweise auch ohne Registrierung beim Anbieter.
 
Zukünftig kann man sich die Suche nach Münzgeld und den Weg zum Parkscheinautomaten sparen und sich per Mobilgerät einbuchen. Der Parkvorgang wird beendet, indem man wieder wegfährt und man zahlt nur für die Parkdauer, die man tatsächlich in Anspruch genommen hat. Online gestartete Parkvorgänge werden unmittelbar an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung übermittelt. Durch den automatisierten Datenabgleich ist sichergestellt, dass ungerechtfertigte „Knöllchen“ wegen nicht ausgelegtem Parkschein vermieden werden und ein digitaler Parkschein vorhanden ist.

Kategorie: Ordnungsamt

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