Interessierte melden sich bitte bis spätestens 17. Februar 2026 schriftlich bei der Stadtverwaltung Neunkirchen, Hauptamt, Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen.
Gemäß § 3 der Saarländischen Schiedsordnung werden die Schiedspersonen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Näheres über das Schiedsamt erfährt man unter www.schiedsamt.de.





