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Beantragung von Ausweispapieren

Informationen und erforderliche Unterlagen


Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

für die Beantragung eines Personalausweises (Lieferzeit ca. 4 Wochen, Kosten: Alter über 24 Jahre: 37 Euro; Alter unter 24 Jahre: 22,80 Euro):

  • der alte Personalausweis bzw. der Kinderausweis
  • oder der Reisepass oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin / des Antragsstellers
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Falls der alte Personalausweis bzw. Kinderausweis verlorengegangen ist, ist eine Kopie der Passkarte der Behörde, die den Ausweis ausgestellt hat, erforderlich.

Wurde der verlorengegangene Ausweis in Neunkirchen ausgestellt, ist keine Fotokopie der Passkarte erforderlich.

Wurde der alte Ausweis gestohlen, muss eine Bescheinigung der Polizeiinspektion, bei der der Diebstahl gemeldet wurde, vorgelegt werden.

Persönliche Vorsprache:
Grundsätzlich sind die erforderlichen Unterlagen persönlich beim Bürgerbüro abzugeben. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss für die Beantragung des Personalausweises die Unterschrift beider Elternteile zum Einverständnis (Formular.pdf) vorliegen. Sind die Eltern geschieden, muss der Elternteil unterschreiben, der das Sorgerecht hat und gleichzeitig muss der Sorgerechtsbeschluss mitgebracht werden.

Unterlagen für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises (wird sofort ausgestellt, Kosten: 10,00 Euro):

  • der alte Personalausweis bzw. der Kinderausweis
  • oder der Reisepass oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin / des Antragsstellers
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Falls der alte Personalausweis bzw. Kinderausweis verlorengegangen ist, ist eine Kopie der Passkarte der Behörde, die den Ausweis ausgestellt hat, erforderlich.

Wurde der verlorengegangene Ausweis in Neunkirchen ausgestellt, ist keine Fotokopie der Passkarte erforderlich.

Wurde der alte Ausweis gestohlen, muss eine Bescheinigung der Polizeiinspektion, bei der der Diebstahl gemeldet wurde, vorgelegt werden.

Mit der Beantragung des vorläufigen Personalausweises muss gleichzeitig der endgültige Personalausweis beantragt werden.

Persönliche Vorsprache:
Grundsätzlich sind die erforderlichen Unterlagen persönlich beim Bürgerbüro abzugeben. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss für die Beantragung des Personalausweises die Unterschrift beider Elternteile zum Einverständnis (Formular.pdf) vorliegen. Sind die Eltern geschieden, muss der Elternteil unterschreiben, der das Sorgerecht hat und gleichzeitig muss der Sorgerechtsbeschluss mitgebracht werden.


Reisepass / vorläufiger Reisepass

Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses (Lieferzeit ca. 4 Wochen, Kosten bis 24 Jahre: 37,50 Euro, ab 24 Jahre: 60,- Euro) bzw. eines Expresspasses (Lieferzeit ca. 3 Werktage, Kosten bis 24 Jahre: 69,50 Euro, ab 24 Jahre: 92,- Euro)

  • der alte Reisepass (falls noch kein Reisepass vorhanden war, muss der Personalausweis bzw. Kinderausweis vorgelegt werden)
  • oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin / des Antragsstellers
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Falls der alte Reisepass verlorengegangen ist, ist die Kopie der Passkarte der Behörde, die den Pass ausgestellt hat, erforderlich.

Wurde der verlorengegangene Pass in Neunkirchen ausgestellt, entfällt die Erfordernis der Fotokopie der Passkarte.

Wurde der alte Pass gestohlen, muss eine Bescheinigung der Polizeiinspektion, bei der der Diebstahl gemeldet wurde, vorgelegt werden.

Persönliche Vorsprache:
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss für die Beantragung des Reisepasses die Unterschrift beider Elternteile zum Einverständnis (Formular.pdf) vorliegen (sind die Eltern geschieden, muss der Elternteil unterschreiben, der das Sorgerecht hat und gleichzeitig muss der Sorgerechtsbeschluss mitgebracht werden).

Unterlagen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses (wird sofort ausgestellt, Kosten: 26,- Euro):

  • der alte Reisepass (falls noch kein Reisepass vorhanden war, muss der Personalausweis bzw. Kinderausweis vorgelegt werden)
  • oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin / des Antragsstellers
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Falls der alte Reisepass verlorengegangen ist, ist eine Kopie der Passkarte der Behörde, die den Pass ausgestellt hat, erforderlich.

Wurde der verlorengegangene Pass in Neunkirchen ausgestellt, ist keine Fotokopie der Passkarte erforderlich.

Wurde der alte Pass gestohlen, muss eine Bescheinigung der Polizeiinspektion, bei der der Diebstahl gemeldet wurde, vorgelegt werden.

Persönliche Vorsprache:
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss für die Beantragung des Reisepasses die Unterschrift beider Elternteile zum Einverständnis (Formular.pdf) vorliegen (sind die Eltern geschieden, muss der Elternteil unterschreiben, der das Sorgerecht hat und gleichzeitig muss der Sorgerechtsbeschluss mitgebracht werden).


Kinderausweis

Unterlagen für die Beantragung eines Kinderausweises für Kinder bis zum 12. Lebensjahr (wird sofort ausgestellt, Kosten 13,- Euro):

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • der alte Kinderausweis (falls bisher kein Kinderausweis vorhanden war, muss eine Geburtsurkunde oder das Stammbuch vorgelegt werden). Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind zur Unterschriftsleistung mitkommen.
  • die Einverständniserklärung beider Elternteile (Formular.pdf) (Sind die Eltern geschieden, muss der Elternteil unterschreiben, der das Sorgerecht hat und den Sorgerechtsbeschluss vorlegen; ist das Kind nichtehelich und hat nur die Mutter das Sorgerecht, muss nur die Mutter unterschreiben)

Falls der alte Kinderausweis verlorengegangen ist, ist die Kopie der Passkarte der Behörde, die den Ausweis ausgestellt hat, erforderlich.

Wurde der verlorengegangene Kinderausweis in Neunkirchen ausgestellt, ist keine Fotokopie der Passkarte erforderlich.

Wurde der alte Kinderausweis gestohlen, muss eine Bescheinigung der Polizeiinspektion, bei der der Diebstahl gemeldet wurde, vorgelegt werden.

Einverständniserklärungen können formlos oder mit Hilfe eines auf dieser Seite im pdf-Format hinterlegten oder beim Bürgerbüro erhältlichen Vordruckes abgegeben werden.


Rechter Inhaltsbereich

Hinweis

Kinderausweise nach dem alten Muster werden nicht mehr verlängert. Es muss ein neuer beantragt werden.