Inhaltsbereich

Bauordnungamt - Untere Bauaufsichtsbehörde

Aufgaben:

  • Bauvoranfragen gemäß § 76 Landesbauordnung (LB0)
  • Bearbeitung von Verfahren zur Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Abbruch baulicher Anlagen:
    • verfahrensfreie Vorhaben (§ 61 Abs. 2 LBO)
    • Genehmigungsfreistellung (§ 63 LBO)
    • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 64 LBO)
    • Baugenehmigungen (§ 65 LBO)
    • Stellungnahmen (BlmSchG)

  • Kontrolle und Unterhaltung baulicher Anlagen, Einschreiten gegen bauordnungswidrige Zustände auch im Außenbereich.
  • Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Standsicherheit, Einhaltung der Abstandsflächen, Brand-, Schall- und Wärmeschutz
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnnungseigentumsgesetz
  • Baulasten: Eintragungen und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
  • Beratung von Bauherren und Entwurfsverfassern über öffentlich rechtliche Vorschriften des Baurechtes

Rechter Inhaltsbereich

Ansprechpartner

Christof Funke,
Tel. (06821) 202-521

Sabine Leinenbach,
Tel. (06821) 202-522

amt36(at)neunkirchen.de

 

Abgeschlossenheitsbescheinigungen
nach Wohnnungseigentumsgesetz

Tel. (06821) 202-517

Eintragungen und Auskünfte
aus dem Baulastenverzeichnis

Tel. (06821) 202-517