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Grundsteuerreform

Umsetzung der Grundsteuerreform:

Der Grundbesitz – darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – wird in Deutschland auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts neu bewertet.

Für die Bewertung nach dem neuen Grundsteuerrecht ist alleine die Finanzverwaltung verantwortlich. Eine Hilfestellung durch die Abteilung Steuern der Kreisstadt Neunkirchen ist nicht möglich.

Zuständig für die Kreisstadt Neunkirchen ist das Finanzamt Sankt Wendel, Marienstraße 27 in 66606 St. Wendel. Erreichbar über die Hotline zur Grundsteuerreform: (0681) 501-6288.
 
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform finden sie wie folgt:

Grundsteuerreform - Informationen zur Grundsteuerreform im Saarland
Grundsteuerreform - Fachfragen aus dem Bereich der Katasterverwaltung
Grundsteuerreform - Formulare zur Grundsteuererklärung
Grundsteuerreform - Deutscher Städte- und Gemeindebund - Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform


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