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Aktuelles für Senioren

Kein Grabschmuck auf Wiesengräbern

Die Friedhofsverwaltung der Kreisstadt Neunkirchen weist darauf hin, dass es vom 1. April bis einschließlich 14. Oktober nicht gestattet ist, Grabschmuck auf den Wiesengräbern abzulegen. Während der Vegetationszeit wird das Gras auf diesen Gräbern regelmäßig gemäht, weshalb die Fläche frei bleiben muss.

Damit die Mäharbeiten ungehindert ausgeführt werden können, bittet die Friedhofsverwaltung darum, Gestecke, Blumen und Kerzen zu entfernen und in der Pflegezeit nicht mehr aufzustellen.

Nicht entfernter Grabschmuck wird vom Friedhofspersonal beseitigt und fachgerecht entsorgt. Das Entfernen und Beseitigen des Grabschmuckes ist für das Friedhofspersonal zusätzlicher Aufwand und erschwert die Pflege der Wiesengräber.

Kategorie: Friedhöfe

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