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Aktuelles zu Hallen- und Freibad "Die Lakai"

Ab 15. Juni öffnen die Freibäder Lakai und Wiebelskirchen

Foto: Kreisstadt Neunkirchen

Die Kreisstadt Neunkirchen öffnet die Freibäder Wiebelskirchen und Lakai ab Montag, 15. Juni, unter Auflagen. Hierzu wurde über Wochen an Öffnungskonzepten und Hygieneplänen gearbeitet. Das Hallenbad Lakai wird Schwimmvereinen zur Verfügung gestellt, auch hier gelten Einschränkungen. Die jüngste Rechtsverordnung des Landes erlaubt eine Öffnung der Bäder unter Auflagen. Die Kreisstadt hat sich unter anderem deswegen dazu entschlossen, die Bäder zu öffnen, um den Neunkircher Bürgerinnen und Bürgern eine Alternative zum entfallenden Sommerurlaub zu bieten.
 
OB Aumann: Öffnung mit Konzepten ist ein Kraftakt
„Wir machen die Bäder unter Auflagen auf, weil wir unseren Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit geben wollen, sich gesund zu halten. Insbesondere ältere Menschen halten sich oft durch Schwimmen und Aquajogging fit. Zudem spielte der soziale Aspekt eine wesentliche Rolle bei der Entscheidungsfindung: Nicht jeder in unserer Stadt hat Geld für einen eigenen Pool. Der Sommerurlaub fällt für viele aus. Daher haben wir uns als Verwaltung zusammen mit den Fraktionen darauf verständigt, den Kraftakt einer Öffnung unter Pandemiebedingungen auf uns zu nehmen. Es geht in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen derzeit darum, den Balanceakt zwischen Gesundheitsschutz und öffentlichem Leben zu meistern. Beides muss gewährleistet sein. Sollten sich die Infektionszahlen wieder nach oben bewegen, muss mit einer erneuten Schließung gerechnet werden“, sagte Oberbürgermeister Jörg Aumann.
 
Freibäder Wiebelskirchen und Lakai öffnen – Freibad Heinitz bleibt geschlossen
Die Freibäder Wiebelskirchen und Lakai werden ab Montag, 15. Juni, montags bis sonntags für je zwei Intervalle pro Tag a 5 Stunden öffnen. Das erste Intervall dauert von 8 bis 13 Uhr, das zweite von 14 bis 19 Uhr. Dazwischen findet von 13 bis 14 Uhr ein Reinigungsintervall statt. Das Freibad Heinitz bleibt auf Wunsch der Bürgerinitiative Heinitz in diesem Jahr geschlossen.
 
Schwimmvereine im Hallenbad
Um die Situation zu entflechten und zu entzerren, wird die Stadt den Vereinen das Hallenbad zur Verfügung stellen. Wegen der geltenden Auflagen ist die Stadt im Austausch mit den Vereinen. Unter anderem wird die Zahl der Trainingsteilnehmer inklusive Trainer auf 20 begrenzt. „Die Nutzung des Hallenbads durch die Vereine entlastet uns als Stadt, da die Vereine selbst für die Einhaltung der sehr strengen Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen sorgen“, sagte Oberbürgermeister Aumann.
 
Obligatorische Onlinereservierung soll Menschenansammlungen verhindern
Wer die Freibäder Wiebelskirchen oder Lakai besuchen möchte, muss online zwingend einen Zeitslot für ein Intervall reservieren und bezahlen. Nähere Informationen zur Reservierung werden voraussichtlich ab Donnerstag, 11. Juni, unter www.neunkirchen.de bereitgestellt. Die Online-Reservierung und –Bezahlung ist obligatorisch. Diese Regelung ist notwendig, um Menschenansammlungen und langen Schlangen vor dem Bad entgegenzuwirken. „Die Reservierungen werden immer nur mit einer relativ kurzen Vorlaufzeit möglich sein. Damit wollen wir sicherstellen, dass alle irgendwann zum Zuge kommen und verhindern, dass sich einzelne Personen das gesamte Kontingent über mehrere Wochen für sich sichern“, sagte Oberbürgermeister Aumann.
 
Auflagen beachten – Auf Einschränkungen einstellen
Besucherinnen und Besucher müssen mit Einschränkungen rechnen. So werden insgesamt pro Intervall jeweils nur maximal 300 Personen mit Onlineticket auf das Gelände des Freibads eingelassen. Die Pflicht zur Onlinereservierung ist auch notwendig, um diese maximale Besucherzahl steuern zu können. Vor Ort darf immer nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig im Becken sein:
▪    Lakai: Schwimmerbecken 20, Nichtschwimmerbecken 60, Planschbecken 10 Personen
▪    Wiebelskirchen: Schwimmerbecken 60, Nichtschwimmerbecken 60, Planschbecken 10 Personen
 
In den gesamten Bädern gilt eine Mund-Nasen-Masken-Pflicht und es müssen Mindestabstände eingehalten werden. Die Maskenpflicht gilt nicht im Schwimmbecken und am Liegeplatz. In den Schwimmerbecken werden einzelne Bahnen voneinander abgetrennt, um Abstandsregelungen zu gewährleisten. Sprungtürme, Rutschen, Unterwasserdüsen, Duschen und Schließfächer werden außer Betrieb genommen. Saison- und Zehnerkarten können vorübergehend nicht angewendet werden. Sie bleiben aber gültig für die Zeit nach Corona.
 
„Ich bitte alle Neunkircherinnen und Neunkircher um Verständnis dafür, dass der Freibadbesuch sich in diesem Jahr anders gestaltet und mit Einschränkungen zu rechnen ist. Das ist aber besser als die Bäder komplett geschlossen zu halten. Ich danke den Fraktionen, die grünes Licht gegeben haben und allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die über Wochen an den notwendigen Öffnungs- und Hygienekonzepten gearbeitet haben“, sagte Oberbürgermeister Aumann.

Kategorie: Touristik + Freizeit

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