Beim Wegzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entfällt die Erfordernis der Abmeldung.
Grundsätzlich sind die erforderlichen Unterlagen persönlich beim Bürgerbüro abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Sind volljährige Kinder im Haushalt, so müssen diese selbst beim Bürgerbüro vorsprechen. Alternativ dazu kann mit einer Vollmacht eine andere Person für die Erledigung der Meldeangelegenheiten vorsprechen.
Montag | 08.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 Uhr - 13.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 06821/202-260/261 an das Bürgerbüro.