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Inhalt

Informationen zu Ab-, An-, Ummelden (erforderliche Unterlagen)

für die Anmeldung (Zuzug von außerhalb)

  • die Ausweise (Personalausweis, Reisepaß, Kinderausweis, Nationalpaß) von jeder anzumeldenden Person
  • Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder

für die Ummeldung (Umzug innerhalb der Stadt Neunkirchen)

  • die Ausweise (Personalausweis, Reisepaß, Kinderausweis, Nationalpaß) von jeder umzumeldenden Person 

für die Abmeldung

  • die Ausweise (Personalausweis, Reisepaß, Kinderausweis, Nationalpaß) von jeder abzumeldenden Person
  • die Abmeldung kann auch schriftlich unter der Angabe aller erforderlichen Daten


Beim Wegzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entfällt die Erfordernis der Abmeldung.

Persönliche Vorsprache

Grundsätzlich sind die erforderlichen Unterlagen persönlich beim Bürgerbüro abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Sind volljährige Kinder im Haushalt, so müssen diese selbst beim Bürgerbüro vorsprechen. Alternativ dazu kann mit einer Vollmacht eine andere Person für die Erledigung der Meldeangelegenheiten vorsprechen.

Öffnungszeiten

Montag

08.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr - 13.00 Uhr

Mittwoch

08.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

 

Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 06821/202-260/261 an das Bürgerbüro.