Die Mitteilung muss bis spätestens Mittwoch, 30. April, bei der Kreisstadt Neunkirchen eingegangen sein. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Abzugsmengen für das abgelaufene Jahr 2024 nicht mehr statt.
Das dafür zu verwendende Meldeformular findet sich auf der Internetseite der Kreisstadt Neunkirchen unter https://www.neunkirchen.de/steuern.
Für Rückfragen steht die Abteilung für Steuern des Kämmereiamtes per E-Mail an steuern(at)neunkirchen.de oder unter Tel. (06821) 202-318, -319 oder -320 zur Verfügung.