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Bürgerdienste – Entsorgung

Seerose auf dem Grünen Weiher in Heinitz, © Ruff
Seerose auf dem Grünen Weiher in Heinitz, © Ruff

Umwelt

Der kommunale Umweltschutz in der Stadt Neunkirchen versteht sich als eine fach- und ämterübergreifende Aufgabe, die als Querschnittsaufgabe wahrgenommen wird. Daher berücksichtigen alle Stadtämter im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Aufgabenerledigung die Belange des Umweltschutzes. Somit fallen die grundsätzlichen Umweltaktivitäten in das ämterspezifische Aufgabenspektrum.

 

Einen Sonderfall unter der Überschrift Umwelt bildet das Klima Projekt Neunkirchen. Hierbei konzipieren die Kooperationspartner Stadtverwaltung, KEW und Sparkasse Neunkirchen mit Unterstützung der ARGE Solar und der Verbraucherzentrale des Saarlandes Projekte zur Initiierung und zum Ausbau sinnvoller Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen. Unterschiedliche Schwerpunkte und unterschiedliche Zielgruppen tragen dem Ziel Rechnung, dass die Thematik möglichst breit gestreut und auf die vielfältigen Motivationen ausgerichtet wird. Die Verständnisförderung und Bewusstseinsbildung für den Klimaschutz einhergehend mit der Darstellung welche Maßnahmen in den verschiedenen Ebenen praktisch umsetzbar sind, sollen die persönliche Bereitschaft der Akteure für die Umsetzung klimaschonender Vorhaben steigern. Weitere Infos unter www.klimaprojekt-neunkirchen.de.


Einen weiteren Aspekt im Komplex Umwelt bildet der Umgebungslärm. Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ („EU-Umgebungslärmrichtlinie“) verabschiedet. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein „gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005 wurde die Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Grundsätzlich schreibt das Gesetz ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen in Form von zwei eigenständigen Stufen vor:

 

In einer ersten Stufe sind für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über  6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr, Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen und Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2007 strategische Lärmkarten zu erstellen.

 

In der zweiten Stufe sind bis zum 30.06.2012 für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern sowie Hauptverkehrsstraßen mit einem Aufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr strategische Lärmkarten zu erstellen.

Anhand der aufgestellten strategischen Lärmkarten waren für die erste Stufe bis zum 18.07.2008 und sind für die zweite Stufe bis zum 18.07.2013 Aktionspläne aufzustellen.

 

Weitere Infos beim Saarländischen Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr unter http://www.saarland.de

 

 

Entsorgung

Da die vielen unterschiedlichen Entsorgungswege oftmals für Unsicherheit im Umgang mit dem Thema Abfall sorgen, gibt das Abfall-ABC in stichwortartiger Form kurze Erläuterungen und benennt fachlich geschulte Ansprechpartner. Diese beraten in weitergehenden Fragen und können so das notwendige Wissen zur umweltgerechten Abfallentsorgung vermitteln.

 

 

Ansprechpartner:


Abfallberater beim Ordnungsamt:
06821-202-228/229


Bauamt (für Kompostierung): 06821/202-603

Zentraler Betriebshof: 06821/290070

Um-, An- und Abmeldung von Abfallgefäßen:
06821-202-318/-319/-320

Meldungen über wilde Müllablagerungen können Sie unter Tel.: 06821/29 00 70 machen.

Weitere Informationen zum Thema Entsorgung finden Sie im Internet unter www.entsorgungsverband.de

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Abfuhrplan 2010

Angegebene Preise + Öffnungszeiten im Abfuhrkalender laut Stand bei Drucklegung. Aktuelle Daten hierzu entnehmen Sie dem Abfall-ABC oben.

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