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Modernisierungsprogramm für Wohnraum

Die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden wird ebenfalls durch eine eigenes Programm für privat genutzte Gebäude unterstützt.
Förderungsfähig sind Maßnahmen an und in einem modernisierungs- oder instandsetzungsbedürftigen Gebäude mit erheblichen Ausstattungsmängeln, wenn dieses nach der Erneuerung noch für einen angemessenen Zeitraum, seiner vorgesehenen Nutzung dienen kann.


Rechter Inhaltsbereich

Antragstellung erfolgt bei der Abt. Bauverwaltung der Kreisstadt Neunkirchen,
Tel.: 06821/202 614.