Wer bis Montag, 13. Mai, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich beim Wahlamt der Kreisstadt Neunkirchen, Tel. (06821) 202-119 oder -117, über deren Verbleib informieren.
Jede und jeder Wahlberechtigte kann am Wahltag auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte wählen, muss sich hierzu jedoch ausweisen können.