Inhaltsbereich

Für Mensch und Tier

Hinweise für Hundehalter

Hunde gehören weltweit zu den beliebtesten Haustieren. Ob als Hüte- bzw. Wachhund oder als treuer Gefährte gehört ein Hund für viele Menschen zum Leben. Dabei gilt es sowohl im Interesse der Tiere als auch der Tierhalter, aber auch der Mitmenschen, einige Regeln zu beachten. Die Kreisstadt Neunkirchen verschickt mit den Steuerbescheiden einen Leitfaden für Hundebesitzer, der auf die diesbezüglich geltenden Regelungen der Polizeiverordnung hinweist.

Danach hat der Halter oder Führer eines Tieres dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier öffentliche Straßen und Anlagen nicht durch Kot verschmutzt. Lassen sich Verschmutzungen nicht vermeiden, sind diese durch den Halter oder den Führer des Tieres umgehend zu beseitigen. Ebenfalls dürfen Hunde nicht ohne Aufsicht frei umherlaufen. Auf öffentlichen Straßen und Anlagen sind Hunde an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Wer Hunde mit sich führt, muss von seiner körperlichen Konstitution in der Lage sein, diese sicher an einer geeigneten Leine zu halten. Er hat dafür zu sorgen, dass der Hund weder Personen oder Tiere gefährdet noch Sachen beschädigt. Im Zweifel muss der Hund einen Maulkorb tragen.

Darüber hinaus gelten im Saarland besondere Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Festgestellte Verstöße können mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden.

Kategorie: Ordnungsamt

Rechter Inhaltsbereich