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Kein Befahren der Friedhöfe an Allerheiligen, am Volkstrauertag und Totensonntag

An Allerheiligen, Freitag, 1. November, am Volkstrauertag, Sonntag, 17. November, und am Totensonntag, 24. November, ist das Befahren der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen nicht gestattet. Die Schrankenanlage des Zentralfriedhofes in Furpach und des Friedhofes Wiebelskirchen bleiben daher an diesen Tagen verschlossen.

Die Friedhofsverwaltung der Kreisstadt Neunkirchen weist außerdem darauf hin, dass die Friedhöfe bis einschließlich 31. März 2025 täglich von 8 bis 18 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet sind.

Das Befahren der Friedhöfe ist in diesem Zeitraum donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr und sonntags von 8 Uhr bis 14 Uhr gestattet.

Kategorie: Friedhöfe

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